Das
Thema im Unterricht der Sekundarstufe II
Für den
Unterricht in der Sekundarstufe II eignet sich das Thema Zwangsarbeit
hervorragend, um die in der Sekundarstufe I erworbenen Kenntnisse
über den Nationalsozialismus zu vertiefen und durch selbstständiges
Arbeiten mit einem erweiterten Spektrum von Lern- und Arbeitsformen
eigenständig zu bearbeiten.
Als einen unverzichtbaren
Gegenstandsbereich im Geschichtsunterricht der Oberstufe nennt der
Lehrplan die wiederholte Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen
Herrschaft, um mit einer problemorientierten Untersuchung komplexere
Ursachenzusammenhänge aufzudecken. 1) Bei der Beschäftigung
mit dem Thema Zwangsarbeit können verschiedene Ausprägungen
des nationalsozialistischen Regimes behandelt werden. Anhand der
Deportation und Unterbringung der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter
können die Strukturen der totalitären und menschenverachtenden
Herrschaftsform untersucht werden.
Der Bereich
ideologische Grundlagen des Nationalsozialismus lässt sich
am Rassenwahn, der den Arbeitseinsatz der Zwangsarbeiterinnen und
Zwangsarbeiter beim "Herrenvolk“ begründete, erforschen.
Weitere Bereiche sind die Kriegswirtschaft und der militärische
Zusammenbruch sowie die Frage nach Wiedergutmachung und dem Umgang
mit Entschädigung, ein Bereich, der bis in die aktuelle politische
Diskussion wirkt.
Das Thema Zwangsarbeit
bietet auch gute Möglichkeiten für eine orts- und regionalgeschichtliche
Behandlung, da Zwangsarbeit in jeder Gemeinde und in jedem Stadtteil
geleistet wurde und sich fast überall Lager für die Unterbringung
der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter befanden. Auch wenn die
Spuren der Zwangsarbeit heute kaum noch zu finden sind, lassen sich
die Firmen, bei denen die Zwangsarbeit geleistet wurde und die Orte,
an denen sich Lager befanden, anhand von Archivalien, zeitgenössischen
Karten, Fotos und Zeitungsartikeln oder einer Befragung von Zeitzeuginnen
und Zeitzeugen immer noch ermitteln.
Die Orts- und
Regionalgeschichte ist einer der vier in den Richtlinien festgelegten
Handlungs- bzw. Kulturräume. 2) Dabei kommt es auf eine Verschränkung
von Mikro- und Makrogeschichte an. Die Beschäftigung mit Lokalgeschichte
kommt dem Lerninteresse der Schülerinnen und Schüler entgegen,
da hier konkrete und überschaubare Ereignisse im ihrem unmittelbaren
Erfahrungsraum behandelt werden. Die Auseinandersetzung mit der
Zwangsarbeit unter der nationalsozialistischen Herrschaft eignet
sich hervorragend für ein projektorientiertes Unterrichtsverfahren,
wie es in den Richtlinien für Themen des Handlungsraums 1 gefordert
wird. 3)
Für solch
ein lokalgeschichtliches Projekt kann die Ausstellung "Zwangsarbeit
in Rheinland und Westfalen“ zum Ausgangspunkt werden, denn
die Ausstellung zeigt unabhängig von der inhaltlichen Seite
einen Querschnitt durch die Quellen zur Zwangsarbeit und erleichtert
damit den Schülerinnen und Schülern die Materialsuche.
Außerdem gehört zu jedem Ausstellungsort auch ein lokalgeschichtlicher
Teil. Viele Archive haben in den letzten Jahren ihre Archivalien
intensiv nach Hinweisen auf Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter
untersucht und können daher bei einer ortsgeschichtlichen Untersuchung
zur Zwangsarbeit häufig weiterhelfen.
Eine Projektarbeit
bietet für die Schülerinnen und Schüler eine gute
Möglichkeit selbstständig und entdeckend zu arbeiten sowie
die erworbenen fachspezifischen wissenschaftspropädeutischen
Arbeitsmethoden 4) anzuwenden und ist somit eine gute Vorbereitung
auf ein späteres wissenschaftliches Studium.
Die Unterrichtsreihen
und das Quellenmaterial auf der CD-ROM sowie das Video mit Zeitzeugenberichten
sollen es erleichtern, den Besuch der Ausstellung "Zwangsarbeit
in Rheinland und Westfalen 1939 – 1945“ an den Geschichtsunterricht
anzubinden.
Anmerkungen
1) Ministerium
für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung des
Landes Nordrhein-Westfalen: Richtlinien und Lehrpläne für
die Sekundarstufe II – Gymnasium/Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen
Geschichte, Frechen 1999, S. 33.
2) Ebd. S. 26
3) Ebd. S. 30
4) Zu den Arbeitsmethoden vergleiche: Ebd. S. 48
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