Lebensbedingungen
Hygiene
Die sanitären
und hygienischen Verhältnisse waren vor allem in den großen
Lagern häufig so schlecht, dass sich Krankheiten schnell ausbreiten
konnten. Dies lag am schlechten Allgemeinzustand der Zwangsarbeiter
und Zwangsarbeiterinnen sowie an fehlenden Wasch- und Reinigungsmitteln
sowie an der hohen Belegungszahl.
Besonders Frauen
hatten unter der mangelhaften hygienischen Situation zu leiden.
So hing beispielsweise die Versorgung mit Watte für die Menstruation
von der jeweiligen Lagerführung ab. Es ist durchaus vorgekommen,
dass den Frauen die notwendigen Artikel aus Schikane verwehrt wurden.
Medizinische
Versorgung
Ausländische
Zivilarbeiter und -arbeiterinnen gehörten mit Ausnahme der
"Ostarbeiter“ grundsätzlich einer Krankenkasse an
und zahlten Beiträge. Trotzdem war ihre medizinische Versorgung
nur sehr dürftig und hing vom Ermessen der Kasse ab. Bei einer
Genesungsdauer von mehr als 3 Wochen, verweigerten die Krankenkassen
die Behandlung. Der kranke Ausländer wurde dann in sein Heimatland
abgeschoben.
Osteuropäer
waren bis 1944 sogar von jedwedem Krankenversicherungsschutz ausgeschlossen.
Wenn überhaupt, wurden sie lediglich in Krankensammellagern
behandelt. Diese Lager verfügten nur über eine dürftige
Ausstattung. Die Pflege sowie Hygiene und Ernährung der Kranken
spottete jeder Beschreibung.
Dauerhaft arbeitsunfähige
Zwangsarbeiter und -arbeiterinnen wurden seit Sommer 1944 in "Heil-
und Pflegestätten“ eingeliefert. Tatsächlich wurden
diese Menschen ermordet.
Seelsorge,
Bestattungen
Eine seelsorgerische
Betreuung der ausländischen Arbeiter und Arbeiterinnen durch
deutsche Geistliche war seit Juni 1942 verboten. Verstorbene Osteuropäer
waren auf einem Friedhof außerhalb der allgemeinen Gräberreihen
zu beerdigen.
Das religiöse
Bekenntnis der Menschen, spielte bei der Auswahl des Friedhofes
keine Rolle. Bei den Beerdigungen waren Geistliche nicht zugelassen.
Lediglich "geeignete Ostarbeiter“ durften die Beerdigungsfeierlichkeiten
durchführen. Bei einem vorhandenen Krematorium waren die Toten
zu verbrennen.
Freizeit
Die Zeit außerhalb
ihrer Arbeit hatten die Zwangsarbeiter und -arbeiterinnen im Lager
zu verbringen. Ausgang wurde nur sonntags in geschlossenen Formationen
gewährt.
Vergnügungsveranstaltungen
für ausländische Arbeitskräfte waren selten. Zuständig
für diese Freizeitaktivitäten war die Deutsche Arbeitsfront
(DAF). Sie organisierte z.B. Ausflüge, Varietés, Filmvorführungen
und Gaststättenbesuche.
Dahinter stand
die Erkenntnis, dass man den Ausgang nicht gänzlich verwehren
konnte, wenn man die ausländischen Arbeiter und Arbeiterinnen
halbwegs bei Laune halten wollte. Bei den organisierten Veranstaltungen
hatte man sie aber immerhin unter Kontrolle.
Nicht selten
waren die Freizeitmöglichkeiten auch in das Belohnungs- und
Bestrafungssystem der Betriebe gestellt. Gewährt wurden Freizeitveranstaltungen
nur denjenigen Arbeitskräften, die ihr Leistungssoll erfüllten.
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