Erinnerung
- Verantwortung - Zukunft
Befreiung
und Rückführung
Mit der Niederlage
Deutschlands wurden auch die "Fremdarbeiter“ befreit.
Man nannte sie jetzt "Displaced Persons“ (DPs). Auf dem
Gebiet des ehemaligen "Großdeutschen Reiches“ befanden
sich im Frühjahr 1945 mehr als 10 Millionen DPs, unter ihnen
rund 5 Millionen Sowjetbürger. Mangels vorhandener Alternativen
blieben die meisten Lager auch nach der Befreiung als Unterkünfte
bestehen.
Ziel der Alliierten
war die Rückführung der Menschen in ihre Heimatländer,
die durch das Abkommen von Jalta geregelt wurde. Hiernach sollten
die Sowjetbürger in die Hände der Roten Armee gegeben
werden. Bis März 1946 sind 4,2 Millionen Sowjets in ihre Heimat
zurückgeführt worden.
Dort stießen
sie auf großes Mißtrauen und hatten mit Schwierigkeiten
zu rechnen. Denn jeder, der den Deutschen lebend in die Hände
fiel, war dem Vorwurf des Verrats ausgesetzt. So zogen es etwa 500.000
bis 700.000 ehemalige sowjetische Zwangsarbeiter vor, in Deutschland
zu bleiben.
Aktuelle
Diskussion, Entschädigung
Über das
Schicksal der ehemaligen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen
war bis vor etwa 20 Jahren wenig bekannt. In den 1980er Jahren wurden
erste Studien über das Thema Zwangsarbeit vorgelegt. Aber erst
die öffentlich und kontrovers geführte Entschädigungsfrage
hat seit Ende der 1990er Jahre zu einer intensiven Aufarbeitung
des Themas geführt.
Vor dem Hintergrund
des wachsenden öffentlichen Drucks auf die deutsche Wirtschaft
wurde am 16. Februar 1999 die Stiftungsinitiative "Erinnerung,
Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) ins Leben gerufen. Sie wird
mit je 5 Milliarden DM aus Mitteln der deutschen Wirtschaft und
des Bundeshaushalts getragen.
Am 2. August
2000 ist schließlich das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung
"Erinnerung, Verantwortung und Zukunft‘“ verabschiedet
worden. Es regelt die Entschädigung der ehemaligen Zwangsarbeiter
und Zwangsarbeiterinnen, die in den meisten Fällen Anspruch
auf 5.000 DM haben. Ausgeschlossen von den Entschädigungszahlungen
bleiben Kriegsgefangene, Italienische Militärinternierte, in
der Landwirtschaft Beschäftigte und weitere Gruppen Betroffener.
Die Beantragung
der Entschädigung ist für die Betroffenen ein müsames
Verfahren. Sie haben den Nachweis zu führen, dass sie tatsächlich
in Deutschland zur Zwangarbeit verpflichtet waren und dort unter
haftähnlichen Bedingungen untergebracht waren.
Für viele
der heute mindestens 70jährigen ist dieses bürokratische
Verfahren undurchsichtig und sehr aufwendig. Aber es ist die einzige
Möglichkeit, um wenigstens einen kleinen Teil ihres vorenthaltenen
Lohns zu bekommen. Verschleppung, Qualen und die Zerstörung
von Lebensperspektiven lassen sich ohnehin nicht wiedergutmachen.
Bis zum 1. Januar
2002 wurden erst 60.000 Anträge ausbezahlt.
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