Strafsysteme
"Arbeitsvertragsbruch“
und "Arbeitsbummelei“
Die zur Arbeit
in Deutschland gezwungenen Ausländer und Ausländerinnen,
allen voran die osteuropäischen Arbeitskräfte, unterlagen
einem dichten Netz aus Kontrolle und Bestrafung.
"Arbeitsvertragsbruch“
z.B. durch Flucht und "Arbeitsbummelei“ wurden mit zum
Teil schweren Strafen geahndet. Häufig waren es aber vor allem
Krankheit und Schwäche, die als Arbeitsunwilligkeit angesehen
und geahndet wurden.
Im Rahmen dieser
alltäglichen Unterdrückungspraxis kamen der Gestapo und
der Polizei eine besondere Stellung zu.
Um flüchtige
Arbeitskräfte zu finden, wurde die deutsche Bevölkerung
zur Mitarbeit aufgerufen. Wer Hinweise zur Ergreifung eines flüchtigen
Russen geben konnte, wurde mit einer Prämie belohnt.
Strafsysteme
Vor allem Arbeiter
und Arbeiterinnen aus Osteuropa sowie die sowjetischen Kriegsgefangenen
waren Beschimpfungen und Prügel durch das Wachpersonal ausgesetzt.
Laut einer offiziellen "Anweisung für Wachmänner"
umfasste der zulässige Strafkatalog:
1) Ordnungsübungen
nach Beendigung der Arbeitszeit,
2) Zuteilung zum Straftrupp,
3) Entziehung der warmen Tagesverpflegung von bis zu drei Tagen
in der Woche,
4) Arrest für die Dauer von bis zu drei Tagen.
Darüber
hinaus existierte eine Reihe weiterer Strafaktionen, um die Zwangsarbeiter
und -arbeiterinnen zu züchtigen. Misshandlungen mit Knüppeln
und Peitschen, Stockschläge auf die blanken Fußsohlen
oder das blanke Gesäß waren gängige Strafen.
Menschen selbst
im eisigen Winter durch ein brusttiefes Wasserbecken zu scheuchen,
deuten die Härte des menschenverachtendn Strafsystems an.
Arbeitserziehungslager
Neben der Polizeihaft
und der Überstellung in ein Konzentrationslager hatte sich
seit Ende 1940 als Bestrafung die Einweisung in "Arbeitserziehungslager“
(AEL) durchgesetzt. Der wesentliche Unterschied zwischen AEL und
KZ bestand darin, dass die Einweisung in ein AEL befristet war.
Der Aufenthalt war meist auf einige Wochen beschränkt.
Die eingewiesenen
Menschen hatten täglich 10-12 Stunden schwerste Arbeit zu leisten.
Ihre Behandlung war sehr brutal und menschenverachtend. Gesundheitliche
Schädigungen und Todesfälle durch Hunger, Misshandlungen
und Prügelorgien waren an der Tagesordnung.
Eines der ersten
betrieblichen Arbeitserziehungslager der Gestapo im rheinisch-westfälischen
Industriegebiet wurde im Sommer 1943 bei den Stahl- und Eisenwerken
des Klöckner-Konzerns in Hagen-Haspe eingerichtet.
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